Berechnung des Einkommens aus Nebengewerbe in der Wohlverhaltensphase
vom 4.3.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Höhe der Gewerbezahlung gemäß § 295 Abs. 2 InsO Wie bereits erwähnt, muss ich laut Treuhänder: - Die Hälfte meines Gewinns auf mein Einkommen anrechnen lassen, wodurch sich basierend auf der Pfändungsfreigrenze ein neuer abzutretender Betrag ergibt. - Zusätzlich eine Gewerbezahlung gemäß § 295 Abs. 2 InsO leisten. ... Dies würde bedeuten, dass mein pfändbares Einkommen auf Basis eines fiktiven Gewinns berechnet wird, der 16.800 € über meinem tatsächlichen Jahresgewinn liegt. ... Besteht das Risiko einer Versagung der Restschuldbefreiung, wenn durch gezielte Reinvestitionen keine pfändbaren Gewinne durch das Nebengewerbe erzielt werden?