Einen halben Monat vor dem Fertigstellungstermin haben wir uns bei R nach einem Angebot bzgl. der Außenanlage erkundigt, da uns bis dato kein verbindliches Angebot vorlag. ... Im Kaufvertrag zwischen R und uns findet sich des Weiteren folgende Passage: „Der Käufer verpflichtet sich vorsorglich gegenüber dem Verkäufer, (…) alle fälligen Kosten für bisher und ab heute an dem oben bezeichneten Anwesen erbrachten Bau- und Planungsleistungen (…) direkt an die ausführenden und planenden Unternehmen (…) zu zahlen und den Verkäufer insoweit von jeder Haftung freizustellen. (…) Der Käufer tritt in bestehende Vertragsverhältnisse des Verkäufers zu Erstellung des Gebäudes ein."