Hauskauf im Außenbereich von NRW - Schwarzbau und Baulast
vom 28.8.2023
für 120 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Immobilie seit dem genehmigten Ausbau mit einer Baulast belastet ist, die im Wortlaut sagt: „Die in dem vorhandenen Wohnhaus einzurichtende/anzubauende zweite Wohnung wird nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 in Verbindung mit Abs.4 Satz 3 BauGB unter der Voraussetzung genehmigt, daß sie nur von dem Eigentümer der bereits vorhandenen Wohnung auf Flurstück [XXX] und seiner Familie selbst genutzt werden darf. ... Auch bei Veräußerung einer der beiden Wohnungen - insbesondere nach Bildung von Wohnungseigentum – hat keiner der Eigentümer einen Anspruch auf eine erneute Einrichtung einer weiteren Wohneinheit." ... Müsste in dem Fall "nur" eine Nutzungsänderung beantragt werden, wenn wir sie zu Wohnzwecken nutzen wollen?