Baurecht Grenzbebauung
vom 6.9.2021
für 61 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Der Notarvertrag besagt, dass wir im Falle eines Grenzbauvorhabens unseres Nachbarn unsere Zustimmung erteilen müssen und den RÜCKBAU der betroffenen Fassadenfläche auf eigene Kosten durchführen müssen.