Anmeldung von Ansprüchen aus Bürgschaft nach VOB
vom 3.1.2014
52 €
Historischer Preis
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Nach weitgehendem Abschluss der Arbeiten möchte ich nun eine mir glücklicherweise bereits frühzeitig übergebene Bürgschaft nutzen: - Bürgschaftsart: "Mängelansprüche nach VOB, Teil B § 13 für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten" - Bürgschaftserklärung: "Die unterzeichnende Gesellschaft übernimmt für den genannten Auftragnehmer unter der Voraussetzung, dass er gegenüber dem genannten Auftraggeber zur Erbringung einer Werkleistung verpflichtet ist im Rahmen vorstehender Angaben die selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten des Auftraggebers. ... Verzug Treppe führte zu Austausch Treppenblenden, seitliche Dachabdeckung war fehlerhaft und musste erneuert werden B) Schäden an Arbeiten, die bereits im Abnahmeprotokoll als FEHLERHAFT vermerkt wurden und daher NICHT ABGENOMMEN wurden - durch mich selber in Auftrag gegeben, z.B. angebrochener Lichtschacht C) Arbeiten, die zur Abnahme noch NICHT FERTIGGESTELLT waren und die ich auf eigene Kosten habe fertig stellen lassen, z.B.