Festsetzung Bebauungsplan wirksam?
vom 27.11.2024
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich möchte auf meinem Grundstück einen Stellplatz einrichten. §12 Abs. 1 BauNVO von 1960 lautet zudem "Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.".