Frist im vereinfachten Genehmigungsverfahren RLP
vom 7.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe meinen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Verbandsgemeinde im Bundesland Rheinland-Pfalz Mitte Januar 2025 eingereicht. Die Bauaufsichtsbehörde hatte mir am 17.02.25 bestätigt, dass der Antrag am 12.02.25 eingegangen ist und zügig bearbeitet wird. Auf Nachfrage bestätigte mir die Verbandsgemeinde am 13.03.25, dass die Ortsgemeinde am 26.02.25 über mein Anliegen beraten und einen Beschluss getroffen hat.