Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihnen bleibt in dieser Situation als förmlicher Rechtsbehelf die Untätigkeitsklage auf Genehmigung des Bauantrages beim zuständigen Verwaltungsgericht. Die Wartefrist des § 75
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist nach 3 Monaten abgelaufen, also seit wenigen Tagen.
Macht die beklagte Bauaufsichtsbehörde im Verfahren "zureichende Gründe" für die Verzögerung geltend (z.B. "Corona"), setzt das Verwaltungsgericht das Verfahren aus bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist.
Unabhängig davon kommt es auf die Geschäftslage des für dieses Verfahren zuständigen Verwaltungsgerichtes an, wann Sie mit einer Entscheidung über die Klage rechnen können. Das können mitunter mehrere Jahre sein!
Vielleicht hilft ein Hinweis an die Behörde auf einen Amtshaftungsanspruch wegen nicht gerechtfertigter Verzögerung des Widerspruchsverfahrens weiter.
Es gibt also keine Möglichkeit, den Widerspruchsbescheid "schnellstmöglich" zu erhalten. Mit den aufgezeigten Wegen mag es aber eine gewisse Beschleunigung geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.05.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 707280
Web: http://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht