Whg-Sondereigentum/Eigentümergemeinschaft + Nachbarschaftsrecht
vom 12.8.2025
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Bisher habe ich das Schneiden/Kürzen der Thuja-Hecke (die ich seinerzeit nach dem Kauf als Sichtschutz entlang meines Gartenanteils auf eigene Kosten anpflanzen ließ) selbst gekürzt bzw. beschnitten. Da die Hauszufahrt sehr schmal ist, muss die Hecke in diesem Bereich alle 2 bis 3 Jahre zwingend beschnitten und auch gekürzt werden, zudem auch das Hausnummernschild dann nicht mehr sichtbar ist. ... Außerdem: Auf der gemeinsamen Gartengrenze meines Grundstücks hat der Vormieter der Nachbarwohnung vor Jahren am Anfang und dem Ende dieser Grundstücksgrenze (als Sichtschutz und -soviel ich weiß- ohne Rücksprache mit dem Vermieter) jeweils eine kleine Pflanze/Bäumchen gesetzt.