17.3.2009
von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Wie sieht es hier aus mit der Verjährung, es ist ja keine Grenze vorhanden, nur Koniferenz auf seiner Seite, die etwas zurück stehen, ca. 50 Cm. Wenn sich meine Grenze nun weiter auf sein Grundstück schiebt, kann ich dann meinen Vorgarten so ändern, dass ich mein Beet verbreitere oder einen kleinen Zaun etc. setze, was raten si emir, wie sieht es da mit verjährung/Verwirkung oder Ersitzung aus ? ... Eine weitere wichtige Frage ist, ob ich einen Zaun, der bei mir im Hintergarten steht und der schon sehr alt ist, jetzt nachträglich vom Nachbarn verlangen kann, versetzen zu lassen, wenn die Grenzen dies so hergeben ?