Bau einer Photovoltaikanlage mit Speicher: - im persönlichen Gespräch mit der Firma wurden bestimmte Daten zum Bau (Größe, Termin, Batterieart) zugesichert; bei der speziellen Batterieart handelt es sich um ein Strom Austauschsystem innerhalb einer Gemeinschaft; dieses System wurde uns eindringlich von dem Fachberater empfohlen - es wurde eine Auftragsbestätigung aufgesetzt und unterschrieben, die einige dieser Daten (Größe, Modularten, Batterie usw.) festlegte - es wurde - noch vor Besichtigung durch einen Fachplaner - eine Anzahlung geleistet - es stellte sich später bei der Besichtigung des Fachplaners heraus, dass weder die Modulmenge noch die spezielle Batterieart umsetzbar sind bzw. diese spezielle Batterieart nicht an der vorgesehenen Stelle im Haus (Keller) eingesetzt werden kann - die Firma wollte sich daraufhin wieder bei uns melden - nachdem sich mehrere Wochen niemand gemeldet hatte, wollten wir - aufgrund der veränderten Voraussetzungen - vom Kauf zurücktreten - die Firma will dies nun aber nicht zulassen und würde einen Rücktritt nur unter Einbehaltung von 15 % der Gesamtkosten akzeptieren (die AGBs der Firma sehen nach Ablauf von 14 Tagen Frist eine Einbehaltung von 15 % vor) - Die Firma bietet uns nun zwei Alternativen zum Rücktritt an: 1) die bestellte Batterieart wird geliefert, jedoch an einer anderen Stelle im Gebäude (z.B. im Arbeitszimmer) eingebaut; dies ist für uns aber untragbar, da das Gebäude sehr klein ist, und wir auch im ersten persönlichen Gespräch klar gemacht haben, dass die Batterie nur im Keller installiert werden kann. 2) die Firma liefert und installiert eine andere „normale" Batterie; davon hatte uns der Berater allerdings im ersten Gespräch abgeraten - die AGBs finden sich nur auf der Homepage der Firma - die AGBs wurden nie als E-Mail Anhang oder in Papierform an uns weitergeleitet - auf der Auftragsbestätigung steht folgender Satz: "Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FIRMA als vereinbart." Die Auftragsbestätigung wurde unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Die Frage ist jetzt, ob es eine Chance gibt aus dem Vertrag herauszukommen ohne die 15% Schadenspauschale zu zahlen.