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Widerruf Vertrag Hochzeitsfotograf

1. Juni 2022 09:52 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


14:12

Zusammenfassung

Stornierungskosten bei Widerruf

Wir möchten den Vertrag mit unserem Hochzeitsfotografen widerrufen, da wir uns doch gegen ihn entschieden haben. Die Hochzeit findet in etwas mehr als 1 Jahr statt. Der Vertrag wurde vor weniger als 14 Tagen abgeschlossen. Den Vertrag können wir innert 14 Tagen widerrufen.

Im Vertrag steht:

"Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet."

Wir haben um den Vertrag abzuschliessen, eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises gemacht.

Ausserdem steht auch im Vertrag:

1) "Sollte das Brautpaar vom Vertrag innerhalb der Frist zurücktreten und einen anderen Auftragnehmer beauftragen oder den reservierten Termin verschieben fällt eine Entschädigung von 250€ an, wenn schon ein Vorgespräch und diverse Planungen stattgefunden haben.
Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten und es fallen Stornierungsgebühren an."

2) "Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Reservierungen bedürfen der Textform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Abschluss
nicht mehr möglich. Im Fall von Stornierungen bestätigten Aufträgen gelten die nachstehenden
Stornierungsgebühren als vereinbart:
- Phase 1 = 50% Gilt ab dem Tag des Auftrages bis vier Monate vor dem Tag der Veranstaltung."

Wir sind uns jetzt nicht sicher, was für Kosten auf uns zukommen würden, falls wir den Vertrag widerrufen. Zuerst steht, dass sie uns alle Zahlungen zurückzahlen müssen und weiter im Vertrag steht dann, dass bei Rücktritt bzw. Stornierung Kosten entstehen. Die Stornierungsgebühren von 50% (von insgesamt 4000 Euro) erscheint uns sehr hoch, da noch gar keine Planung stattgefunden hat und wir sind nicht bereit, das zu zahlen.
Unsere Frage ist: Müssen wir trotz Widerrufsrecht, Gebühren zahlen und falls ja, welche Kosten kommen auf uns zu?

1. Juni 2022 | 11:07

Antwort

von


(331)
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Soweit Ihnen, ausweislich Ihrer Ausführungen, ein Widerrufsrecht zusteht und Sie hiervon fristgerecht Gebrauch machen, so ist Ihnen die geleistete Anzahlung binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Sie müssten Wertersatz unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Dienstleistungen leisten. Dies ist bei Ihnen jedoch nicht der Fall.

Eine Widerruf iSd §§ 355, 312ff BGB hat in rechtlicher Hinsicht auch nichts mit einer Stornierung, Kündigung oder einem Rücktritt gemein. Eine Rechtsgrundlage für Stornierungskosten im Falle eines zulässiger Weise ausgeübten Widerrufsrecht besteht daher grundsätzlich nicht.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Angelegenheit weiterführende anwaltliche Unterstützung benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung, da meine Kanzlei gerade auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden. Soweit Sie rechtschutzversichert sein sollten, kann zudem auch eine kostenfreie Deckungsanfrage für Sie gestellt werden.

Ich hoffe ansonsten, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen




Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Rechtsanwalt Mikio Frischhut

Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2022 | 14:08

Vielen Dank für Ihre Hilfe und ausführliche Erklärung Herr Frischhut!
Um nochmals kurz zusammenzufassen: Wenn wir den Vertrag innerhalb der Wiederrufsfrist widerrufen, gibt es keine rechtliche Grundlage, dass wir die Stornierungsgebühren bezahlen müssen und erhalten die bisher gezahlten Beiträge zurück?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juni 2022 | 14:12

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie haben meine Ausführungen völlig richtig zusammengefasst.

Ich hoffe Ihre klarstellende Nachfrage damit verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich erneut für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

ANTWORT VON

(331)

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90451 Nürnberg
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