Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Nachbarn wird seit geraumer Zeit von einer Drückerbande die Bude eingerannt, die das Ziel hat 33% der Haushalte des Ortes an ihr angedachtes Glasfasernetz anzuschliessen mit Verträgen, die ähnlich teuer sind wie die anderer großer Kommunikationsunternehmen. Nachdem im Umfeld kaum jemand die angebotene Bandbreite je brauchen wird, wäre die ökonomische Lösung, dass man ein Nachbarschaftsnetz an einen gemeinsamen Glasfaseranschluss legt und jeder nur einen Bruchteil bezahlt. Dazu habe ich einige Fragen: Kann der Glasfaser-Anbieter die Gemeinsame Nutzung untersagen oder sogar Schadenersatz einklagen?