Lehrgang fristgerecht gekündigt - muss ich die kompletten Gebühren bezahlen
vom 23.11.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Zulassungsvoraussetzungen Die Fortbildungslehrgänge des *** stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen. ... Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch das *** gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, die anhaltende oder schwerwiegende Störung des Lehrgangs durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Verstöße gegen die Hausordnung, missbräuchliche Nutzung von Computern und Internet, Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder wieder- holter Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung. ... Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des *** beruhen.