Mal im Telekomshop um mich nach dem Stand meiner Kündigung zu erkundigen und wurde stets vertröstet, die Bearbeitung laufe noch.Am 09.06.09 erhielten wir einen Brief vom Kundenservice der Telekom, dass die Mindestvertragszeit erst am 09.08.09 endet und erst dann der Vertrag gekündigt werden könne.Ein Festnetzanschluß sei wie ein Wohnungsmietvertrag standortgebunden in der beide Vertragspartner Anspruch auf Erfüllung hätten.Man käme nur aus dem alten Vertrag wenn an neuer Stelle ein Vertrag mit mindestens 12-monatiger Laufzeit abgeschlossen würde; käme dieser nicht zustande, bliebe der Vertrag über das Komplettpaket bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bestehen.Ein Wohnortwechsel begründe kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Auf nochmalige telefonische Nachfrage '''''''''''''''''''''''''''''''' erklärte '''''''''''''''''''''''''''''''' man uns, eine außerordentliche Kündigung gäbe es nur bei Umzug ins Ausland. ... Unserer Meinung nach verletzt die Telekom ihre Vertragspflichten mit uns als Kunde, da ein Internetanschluß in der neuen Wohnung nicht zur Verfügung steht, der uns laut Vertrag Call&Surf Comfort aber zugesichert wird.Aus diesem Grund wurde der Vertrag außerordentlich gekündigt und nicht wegen des Umzugs.