Dann Kosten für das Startpaket, Preiserhöhungen zum Beginn eines jeden Jahres, Service- und Hygienepauschalen, Verfall ungenutzter Behandlungen. ... Ich kenne normalerweise eine Vertragserfüllung "Zug um Zug", und sehe hier eine einseitige erhebliche Benachteiligung - ob der Widerruf einer Einzugsermächtigung zur Benachteiligung führen darf. . ob eine Kündigung wegen Schwangerschaft (Urteil von Amtsgericht München 09.06.2010) nicht einen außerordentlichen Grund darstellt - ob das Fehlen von Angaben zu den Gesellschaftern und/oder wechselnde Namensbezeichnungen (mal "Fantasiename", "Fantasiename teil", "Fanatasiename" Gbr, "Fantasiename" GbR) auf dem Vertrag zulässig sind, - ob die Unterschrift einer Mitarbeiterin aber keine Unterschrift eines Gesellschafters einen gültigen Vertrag erkennen lässt - ob eine Firma, die eine GbR ist, sich als Club bezeichnen darf - ob eine Firma, die eine GbR ist, aber viele Mitarbeiter beschäftigt, nicht schon längst in eine OHG mit Handelsregistereintrag umgewandelt hätte werden müssen - und somit ggf. rechtswidrig auftritt Nochmals kurz erwähnt, bis Ende 2021 war die Firma eine GmbH (Fantasiename GmbH), die Räumlichkeiten sind gleich geblieben, die Telefonnummer, die Homepage, die Emailadressen, die ehemaligen Geschäftsführer, die Firma wurde gelöscht laut Handelsregistereintrag.