Veranstaltungsabsage Schadenersatz Musiker
vom 15.5.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freiberuflicher Musiker. Am 8.3.25 erhielt ich über das Formular auf meiner Webseite eine Buchungsanfrage für eine private Geburtstagsfeier. Die Modalitäten wurden telefonisch besprochen und die Kundin bedankte sich in einer, dem Telefonat folgenden E-Mail für meine Zusage zur Veranstaltung unter nochmaliger Nennung der vereinbarten Gage: Zitat: "...Hallo Rik, Danke für Deine Zusage für den 08.08.2025 von ca.16:00 - 18:30 Uhr im Western Inn in Klipphausen.