Frage zum Zahlungsverzug angesichts eines B2B-Rahmenvertrags
vom 15.4.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Einerseits habe wohl zwischen dem Bildungsträger und mir als Freiberufler ein Business-to-Business-Verhältnis bestanden, und hinzu kommt, AG Mannheim, Urt. v. 22.07.2015 - Az.: 10 C 169/15 zufolge, dass im B2B-Bereich eine AGB-Klausel mit 90-Tage-Zahlungsverzug unwirksam sei. Andererseits frage ich mich, ob man dieses "nach" derart auslegen könnte, dass es "beliebig so viel Zeit, wie man will" heißt, und daher jeglichen Verzug ausschließt!