Verkauf eines Gebrauchtmotorrades
vom 10.11.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich habe ihm per email geantwortet dass dies ein privat Verkauf ohne Anspruch auf Gewährleistung ist und er kein Recht auf Minderung oder Rückgabe hat. Nun kam heute ein Schreiben vom Anwalt, dieser schildert in seinem Schreiben dass anzunehmen ist, dass es sich um ein gewerblichen Verkauf handelte da der Verkauf auf dem Firmengelände stattgefunden hat. Er schreibt außerdem, dass ich zur Minderung des Kaufpreises 2000 Euro verpflichtet bin oder dass Motorrad abholen muss zur Nachbesserung.