16.4.2015
von Rechtsanwältin Stefanie Lindner
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten unsere Eigentumswohnung verkaufen da wir uns vergrößern wollen (Familienplanung) und würden gern wissen ob wir den Gewinn versteuern müssen? Folgender Sachverhalt -Kauf der Eigentumswohnung am 12.02.2013 die vermietet war (allerdings lag die Kündigung des Mieters zum Ende Feb. 2013 vor, der aber dann nicht ausgezogen ist) -10.03.13 Kündigung unsererseits wegen Eigenbedarf -Ende Mai 2013 ist der Mieter ausgezogen -anschließend haben wir die Wohnung bis Ende Oktober 2013 Kernsaniert -Einzug in die Wohnung Mitte November 2013 bis dato ohne Unterbrechung Nun werden wir die Wohnung mit Gewinn dieses Jahr verkaufen und würden gern wissen ob in diesem Fall auch das Einkommensteuergesetz (§ 23 Abs. 1) greift.