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18 Ergebnisse für steuerpflicht software

Filter Steuerrecht
Anteile Schweizer GmbH von privat in deutsche GmbH einbringen: Betriebsstättenrisiko
vom 31.10.2023 für 105 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
An der X-GmbH in der Schweiz sind zwei Gesellschafter beteiligt: A, der 80% an der X-GmbH hält, Geschäftsführer, alleinig zeichnungsberechtigt und den Wohnsitz in der Schweiz hat B, der 20% an der X-GmbH hält, für die GmbH zur Zeit operativ als Freelancer für Software und Design tätig ist, mit Gewerbe und Wohnsitz in Norddeutschland. ... Eine beschränkte Steuerpflicht der X-GmbH in Deutschland sollte nicht in Kraft treten.
Umsatzsteuer in USA - Firmensitz Deutschland
vom 18.3.2021 für 70 €
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, Ich betreibe seit April letzten Jahres einen Onlineshop in Deutschland und Österreich. Ich verkaufe digitale Produkte: Meditationsaufnahmen als MP3-Datei und eBooks als PDF-Datei. Nachdem der Kunde gezahlt hat, können sie ihre Produkte herunterladen.
Eingeschränkte Steuerpflicht bei freiberuflicher Tätigkeit in DE oder USA?
vom 10.6.2020 für 63 €
Gem. der Aussage der Firma, die die Einkommenssteuererklärung für meine Ehefrau abgibt, kann daher von einer eingeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgegangen werden. ... Bei der Tätigkeit handelt es sich um Beratung und Software-Individualentwicklung, die ich zu 100% remote per Internet durchführe, sprich aus unserem Wohnhaus in den USA. ... Meine Frage ist jetzt, ob für mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht.
Grenzüberschreitende Überlassung von Software - Steuerpflicht in DE?
vom 18.5.2020 für 200 €
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zum Thema "Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken". Hier der Link zum entsprechenden Dokument: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-10-27-beschraenkte-steuerpflicht-und-steuerabzug-bei-grenzueberschreitender-ueberlassung-von-software-und-datenbanken.pdf;jsessionid=AC6D85A4B75FB6A3B521ED8CE4BFEFB5.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=3) Darin heißt es: "Überlässt ein im Ausland ansässiger Anbieter Software zur Nutzung im Inland, kann er mit seinen inländischen Einkünften nach § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f oder Nummer 6 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen..."
Steuerpflicht in Deutschland und Österreich?
vom 19.3.2019 55 € Historischer Preis
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Meine selbständige freiberufliche Tätigkeit übe ich bei dem oben genannten Auftraggeber, der seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat, folgendermaßen aus: Ich fertige für den Auftraggeber redaktionelle/journalistische Tätigkeiten von Österreich aus an und lade diese per Software auf eine Website des Auftraggebers mit der Endung ".de" hoch. ... Zusammenfassend ergibt sich für mich aufgrund des geschilderten Sachverhalt unter Einbezug des oben genannten Paragraphen und Artikels folgende weitere Frage: Besteht für mich zusätzlich zu meiner unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland?
Einkommenssteuer bei weniger als 183 Tagen in Deutschland freiberuflicher Tätigkeit?
vom 15.11.2018 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jedoch während dieser (evtl. gestückelten) <183 Tage für eine deutsche Firma auf deutschem Boden als Freiberufler (Software) arbeitet und zwar in folgender Form: Mit Zugangskarte, Schlüssel zu einem 3 Mann Büro Zimmer Zur Verfügung gestellte Rechner, 10h am Tag Folgende Punkte erachte ich als variable und als anpassbar an um in diesem Szenario in Deutschland nicht einkommenssteuerpflichtig zu werden (wenn Sie mehr haben würde ich diese auch gerne Erfahren): A) Stückelung der Aufenthalte auf Wochen wie oben beschrieben, nötig?
Ab wann sind meine thailändische Frau und ihr Kind steuerlich zu berücksichtigen?
vom 1.9.2017 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgendes habe ich dazu gefunden: Die Begriffe des Wohnsitzes (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/8.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 8 AO: Wohnsitz">§ 8 AO</a>) bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/9.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 9 AO: Gewöhnlicher Aufenthalt">§ 9 AO</a>) haben insbesondere Bedeutung für die persönliche Steuerpflicht natürlicher Personen (vgl. zu <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/1.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1 EStG: Steuerpflicht">§ 1 EStG</a> , <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ErbStG/2.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2 ErbStG: Persönliche Steuerpflicht">§ 2 ErbStG</a>) oder für familienbezogene Entlastungen (z. ... Wenn ich das so in die Steuer-Software eingebe, ergibt sich eine höhere Steuererstattung.
Selbständig tätig in Deutschland mit Wohnort in Thailand
vom 20.11.2014 200 € Historischer Preis
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Situation: - Branche: IT-Beratung und Software-Entwicklung als Dienstleistung - Umsatz: > 150.000 Euro, aber < 500.000 Euro / Jahr - Status in 2013: Selbständig als Freiberufler - keine Angestellten, aber 5 freiberufliche Mitarbeiter, die mehr als 50% des Umsatzes erwirtschaften - Bisherige steuerliche Meldung: in Deutschland - Wohnsitz: Thailand, keine Meldung mehr im Deutschland Ich bin selbständig tätig in Deutschland mit Wohnort in Thailand, habe keine private Wohnadresse mehr in Deutschland, aber eine Firmenadresse und eine steuerliche Meldung als Freiberufler. ... Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 1976 zwischen Thailand und Deutschland kann hier zur Klärung einer Steuerpflicht in Thailand nicht herangezogen werden (das hängt von den Regelungen vor Ort ab).
Steuerpflicht in Deutschland mit Offshore Firma und keinem Wohnsitz in Deutschland
vom 31.5.2013 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte, ich bitte um Info, 1. ob in folgender Konstellation irgendeine Steuerpflicht in Deutschland besteht: - Ich habe eine Firma auf den Seychellen über die ich IT Services (Software) anbiete - Meine Kunden kommen von überall auf der Welt, auch Deutschland - Rechnungen an Deutschland werden mit Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren verfasst - Ich habe alle Wohnsitze in Deutschland abgemeldet - Ich befinde mich zu keinem Zeitpunkt in Deutschland, (reise in der Welt herum) - Firmenkonto ist in HongKong 2. ob ich die Einnahmen meiner Firma und/oder die Auszahlung meines "Gehalts" auf der Steuererklärung in Deutschland angeben muss?
DBA D - CH: Selbstständige Tätigkeit in D - Wohnort in CH
vom 11.4.2011 100 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren: Ich bin ein deutscher Staatsbürger, der seit mehr als 4 Jahren seinen überwiegenden Aufenthalt (B-Bewilligung) und seit ca. 1,5 Jahren seinen ausschließlichen Wohnsitz in der Schweiz hat. Ich möchte nun eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen. Idealerweise möchte ich eine Besteuerung bei der Einkommenssteuer in Deutschland vermeiden.
Im Inland nutzbare Leistungen nach §49 EStG sowie Umsatzssteuerpflicht nach §1(1) Nr.
vom 4.12.2010 75 € Historischer Preis
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In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Konsequenzen für die persönliche Einkommensteuer: Frage 2: Der §49 EStG ordnet - für mich gänzlich neu und unerwartet - Einkünfte aus selbständiger Arbeit, deren Ergebnisse in Deutschland erbracht oder genutzt werden, offenbar bei beschränkter Steuerpflicht dem in Deutschland zu versteuernden Einkommen zu.
Gewerbe anmelden(ebay) als Student(Bafög)
vom 23.1.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
-Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt werden. ... Meine Frage nun: Reicht es aus,diesen Satz "Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind" am Ende der Widerrufsbelehrung einzufügen?
Europäisches Umsatzsteuerrecht - eCommerce
vom 2.7.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreiben einen Downloadshop, über welchen wir Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG erbringen. In Bezug auf die abzuführende Umsatzsteuer muss ich wissen, ob wir ebenfalls dem § 3c UStG unterworfen sind. Bisher berechnen wir bei Kunden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU 19% Umsatzsteuer und führen diese an unser deutsches Finanzamt ab.