Dies wäre nun das 3. selbst genutzte Objekt in 5 Jahren. Nun meine Frage: Da dieses nun der Verkauf der 3. selbstgenutzte Wohnung im Zeitraum von 2017 bis 2021wäre, habe ich Angst der Spekulationssteuer zu unterliegen, bzw. als gewebetreibend damit angesehen zu werden und somit im schlimmsten Fall rückwirkend für alle 3 verkauften Objekte in den 5 Jahren Steuern zahlen bzw nachzahlen zu müssen. ... Buchst. d bleibt auch die Veräußerung von Grundstücken, die unentgeltlich erworben wurden, für die Beurteilung der Drei-Objekt-Grenze unberücksichtigt) und ich kann verkaufen ohne unter den gewerblichen Grundstückshandel zu fallen und ohne Spekulationssteuer?