Können die Ausgaben für die Sanierung im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Sanierung noch vor meinem Auszug erfolgt, oder muss die Maßnahme nach dem Mietbeginn (ab 01.12.2023) erfolgen, Sprich wenn schon Mieter in die Wohnung eingezogen sind? ... Muss ich dann die Werbungskosten für z.B. Kreditzinsen, Grundsteuer, Betriebskosten, Abschreibung, etc. zeitanteilig berechnen und absetzen oder kann das ganze Jahr 2023 für den Werbungskostenabzug im sinne von vorweggenommenen Werbungskosten geltend gemacht werden?