Finanzamt zweifelt nach mehreren Jahren doppelte Haushaltsführung an
vom 28.9.2014
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Ich ziehe zeitgleich mit ein und beteilige mich von da an an den gemeinsamen Kosten. 1999 Heirat, 2000 erstes und 2003 zweites Kind. 2007 Trennung (Kinder verbleiben bei Ex-Frau), ich mit eigener Mietwohnung im gleichen Ort. ... Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2012 schreibt nun plötzlich das Finanzamt: "Bei Alleinstehenden ist ein Nachweis über eine Wohnung, die aus eigenem Recht genutzt wird, erforderlich (z.B. ... Sollte bei der Wohnung in [Ort von Ex-Frau und Kindern] eine unentgeltliche Nutzung vorliegen, ist nachzuweisen, dass eine eigene Haushaltsführung vorgelegen hat."