9.11.2006
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Bis zu einer Klärung verschiedener Sachverhalte habe ich darauf verzichtet, unseren Wohnsitz in Deutschland abzumelden. 1)Wohnsitzfrage: Was muss ich tun, um nicht mehr in Deutschland der unbeschränkten oder der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht zu unterliegen? (Wohnsitz abmelden, Wohnung faktisch nicht benutzen, Möbel einlagern/verkaufen, Wohnung vermieten – letztere beide Punkte fallen mir durch meine Abwesenheit schwer durchzuführen, oder reicht der Anwesenheitsnachweis in China – 183-Tage-Regel, kann leicht durch Reisepass erbracht werden.) ... Wie wird der Verkauf ausländischer Beteiligungen (50% Aktienabteilung, Einkünfte unterlagen in Deutschland bislang der Hinzurechnungsbesteuerung aus passivem Erwerb) vom deutschen Finanzamt gewürdigt?