Fragen zu rückwirkender ZM und Rechnungsberichtigung als Kleinunternehmerin
vom 30.7.2025
für 64 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig tätig als virtuelle Assistentin und nehme die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Seit Ende 2024 erbringe ich regelmäßig Dienstleistungen an ein Unternehmen mit Sitz in Estland (B2B). Mir wurde nun bekannt, dass ich für innergemeinschaftliche Leistungen eine USt-IdNr. benötige und Zusammenfassende Meldungen (ZM) abgeben muss, sofern das Reverse-Charge-Verfahren greift (§ 18a UStG i.