Guten Tag Uns würde interessieren ob der der fall bei meiner Frau zutrifft Auszug (https://bogota.diplo.de/co-de/service/-/1800394) „NEU: Erklärungserwerb Mit dem am 20.08.2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird ein zehnjähriges Erklärungsrecht (§ 5 StAG) geschaffen, das nach dem 23.05.1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes) geborenen Kindern eines deutschen Elternteils, die nach der zur Zeit ihrer Geburt geltenden Fassung des damaligen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) in geschlechterdiskriminierender Weise vom Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, die Möglichkeit eröffnet, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine einfache Erklärung gegenüber der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde zu erhalten. ... Kinder eines deutschen Elternteils, die durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (vor dem 01.01.1975 ehelich geborene Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters sowie vor dem 01.07.1993 nicht ehelich geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter)," Meine Frau ist unehelich am 07.02.1984 geboren Ihr Vater hat die deutsche Staatsbürgerschaft Zum juli 2010 erhalten (durch abstammung) Ihre Eltern haben april.2002 geheiratet In der Geburtsurkunde meiner Frau ist der Vater namentlich aufgeführt Meine Frau lebt seit 2016 In Deutschland (Baden Württemberg) Ist mit mir (Deutscher) seit April. 2018 verheiratet Wir wissen der weg durch heirat wäre der einfacher Uns geht es aber darum Meine frau muss den kolumbianischen Reisepass behalten (Zwecks erb Angelegenheiten in Kolumbien) Und dies wäre laut unseren Information eben durch Abstammung möglich Ich finde nur Anträge usw Für im Ausland lebende personen Aber in unserem fall finde ich nichts Und eine Rücksprache mit unserem ausländeramt Ist leider nicht so einfach möglich Und eine ordentliche Beratung will man uns nicht gewähren Nun möchten wir uns rechtlich beraten lassen Und gegebenenfalls auch gerne Alles über einen anwalt regeln lassen Sofern möglich Also nochmals Könnte meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten und könnte sie dabei ihren kolumbianischen Reisepass ebenfalls behalten