Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung
vom 30.1.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Nun habe ich ein Verlängerungsersuchen an mein zuständiges Ausländeramt geschickt und die Nachricht bekommen, dass wegen der gesetzlichen Halbjahresgrenze keine Verlängerung möglich ist, es mir jedoch möglich ist, in einen anderen Aufenthaltszweck zu wechseln, zum Beispiel in ein Ausbildungsverhältnis, Studium oder eine Erwerbstätigkeit als Fachkraft. Seitens der Bundesagentur für Arbeit wäre es möglich, eine Praktikumsdauer von einem Jahr zu absolvieren, vergleiche: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/praktika-auslaendische-studierende Als immatrikulierte Studentin in Kolumbien kann ich ja nicht parallel hier studieren, ein Ausbildungsverhältnis beginnen oder eine Arbeit aufzunehmen, denn das Studium abzubrechen wäre kontraproduktiv. Welche Möglichkeiteines Visums (Fundstelle) sehen Sie , um die Verlängerung des Praktikums zu ermöglichen und sollte ich - wenn dies geht - wegen der zu erwartenden Verzögerungen (Zustimmung der BA, Bearbeitum Visum) eine Fiktionsbescheinigung beantragen oder bekommen?