Auslandsaufenthalt meiner chinesischen Ehefrau in China
vom 29.7.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte RA-te : folgender Sachverhalt: 1. meine Ehefrau (chin.Staatsangehoerige) besitzt einen Aufenthaltstitel, der bis zum 07.06.2025 gueltig war 2. Am 2.12.2024 hat sie Deutschland verlassen, weil eine dringende Situation einer erforderlichen Pflege sich entwickelte (Grosssmutter schwer erkrankt - Mutter meiner Frau sehr eingeschraenkt, kann sehr wenig helfen). 3. Die Pflege dauerte an; wir haben vorsorglich in April ein Verlaengerungsantrag gestellt (s.