Familienzusammenführung (Absehen vom Erfordernis des nationalen Visums)
vom 2.5.2024
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Sehr geehrte Frau/Herr Rechtsanwalt/in, ich bin deutscher Staatsbürger und arbeite als Assistenzarzt in der Inneren Medizin/Intensivstation in einem Krankenhaus. Meine Frau, eine Zahnärztin und türkische Staatsbürgerin aus der Türkei, erhielt am 25.01.2024 ein Schengen-Visum für berufliche Zwecke, um eine Messe in Deutschland zu besuchen, was sie auch tat. ... Meine Frau verfügt über die erforderlichen Deutschkenntnisse, die sie mit einem aktuellen erfolgreich erworbenen B2-Sprachnachweis nachweisen kann.