Subunternehmer zahlt nicht für Schaden beim Kunden
vom 24.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Im Zuge eines Umzugsauftrags trat ein Schaden auf, bei dem die beauftragte Umzugsfirma (UF) einen Teil der Arbeiten an einen Subunternehmer (SU) weitervermittelte, der ebenfalls im Bereich Umzug tätig ist. Diese Weitergabe erfolgte jedoch ohne einen formellen Subvertrag oder eine verbindliche vertragliche Vereinbarung. Vor diesem Vorfall bestand zwischen der UF und dem SU eine gute Geschäftsbeziehung.