Kostenersatz für Brillenschaden
25. September 2022 15:40
| Preis:
30,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Nachdem der Flieger bei meinem Rückflug erheblich verspätet in Frankfurt gelandet war, hatte ich meine Bekannten gebeten, mich vom Flughafen abzuholen, was er auch machte und mich nach Hause brachte, wofür ich sehr dankbar war.
Leider kam es beim Herausheben meines Koffers aus seinem Auto zu einem etwas schwereren Zwischenfall, bei dem er im Gesicht so verletzt wurde, dass eine Wunde neben dem Auge im Krankenhaus genäht werden musste und die Brille völlig kaputt war.
Nach dem Herausheben des Koffers aus dem Kofferraum durch ihn hatte ich diesen etwas anders gestellt. Er konnte das nicht sehen, weil er noch mit dem Zurückräumen seiner Kofferabdeckung beschäftigt war.
Als er dann den Koffer nehmen wollte, stand dieser nicht mehr genau da, wo er ihn vorher gesehen hatte, was dazu führte, dass er ihn nicht wie geplant gezielt packen konnte und dieser umfiel, er ihn aufstellen wollte und dabei darüber sehr unglücklich stolperte.
Es geht hier um den Ersatz der Kosten für eine neue Brille, die dabei so beschädigt wurde, dass eine neue erforderlich ist.
Meine Haftpflichtversicherung weigert sich den Brillenschaden zu übernehmen, da er selbst schuld sei, weil er den Koffer umgeworfen und dann darüber gestolpert sei. Eine Haftung meinerseits sei ausgeschlossen, auch wenn ich den Koffer umgestellt habe ohne dass er das gesehen hat.
Ich sehe das etwas anders, weil ich ihn ja verstellt hatte, ohne dass er das wahrgenommen hatte und daher ich die Ursache gesetzt habe.
Ist diese meine Auffassung richtig und besteht ein Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung ? Mir ist das sehr peinlich, da es ja eine Gefälligkeit seinerseits war und ich ihn wenigstens wegen des Brillenschadens entlasten möchte, weil ich die Ursache dafür gesetzt habe.