Guten Tag, ich bilde mit einem Geschwister eine Erbengemeinschaft, Erblasser ist unser jüngst verstorbener Vater. Bisheriger Sachstand ist: - Es gibt zwei notariell errichtete Erbverträge, welche beim zuständigen Amtsgericht (Rheinland-Pfalz) hinterlegt sind. ... Hierauf antwortete das Grundbuchamt per „Zwischenverfügung": „Im konkreten Fall wurden zwar zwei Erbverträge errichtet, jedoch enthalten diese keine Erbeinsetzung, sondern lediglich eine Vermächtnisbestimmung.