Mieterhebung in Erbengemeinschaft
vom 10.9.2024
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezüglich Miete in einer Erbengemeinschaft Meine Mutter, meine Schwester und ich sind sie Eigentümer eines Reihenhauses in Taufkirchen bei Muenchen. Nach Dem Tod meines Vater sind wir im Grundbuch zu folgenden Teilen eingetragen: meine Mutter zu 75% und meine Schwester und ich je zu 12.5%. ... Meine Schwester und ich sind darüber sehr entsetzt.