von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Meine Eltern hatten ein Berliner Testament vereinbart, mit dem Zusatz: "Der Überlebende hat die Möglichkeit, nach dem Erbfall noch eine letztwillige Verfügung zu treffen." ... Nun die im Zusammenhang stehende Frage: Wenn mir, als alleinige Tochter der Verstorbenen, ein Pflichtteil zusteht, steht dann nicht auch meiner Tochter ein gesetzlicher Pflichtteil zu? ... Ich bin der Meinung, daß auch meine Tochter einen Pflichtteils-Anspruch hat, auch wenn im neuen Testament meine Mutter erklärt hat: "Ich bin NICHT durch anderweitige letzwillige Verfügungen an der Errichtung eines Testaments gehindert" ... ...