Die Erben des Ehemanns sollen im Nachfolgenden Erbengemeinschaft genannt sein. Der Bruder der zuerst verstorbenen Ehefrau hat nun (2023), ca. 3 Jahre später nach dem Tod seiner Schwester (Ehefrau 2019) und nach dem Tod des Ehemanns (2022), überraschend einen Erbschein beantragt und damit einen 50%igen Eintrag in das Grundbuch der Immobilie erwirkt. Damit steht er nunmehr mit 1/2 Anteil im Grundbuch und die Erben des zweiten Erbfalls (Erbengemeinschaft Ehemann) müssen sich den restlichen 1/2 Anteil mit 1/2, 1/4 , 1/4 (Schwester, Neffe, Nichte) teilen.