Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Fragen sind jetzt: der Bruder hat ja mit dem Übergabevertrag bereits zu Lebzeiten die Grundstücke samt Elternhaus erhalten. ... Nur eine Schenkung war es ja nicht, da er zu einer Gegenleistung verpflichtet war (siehe Jahreswert 7008,00 €). Zum Tod der Mutter: Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Verteilung der 60000,00 € als Erbteil (je 1/3) zwar richtig, aber nicht nach dem § 2050 BGB (Ausgleichungspflicht der Abkömmlinge).