Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Kinder haben bei Vaters Tod nichts gefordert. ... Weder nach dem Tod des Vaters noch nach dem Tod der Mutter. ... Nur eine Schenkung war es ja nicht, da er zu einer Gegenleistung verpflichtet war (siehe Jahreswert 7008,00 €).