Ausgangssituation: -80jährige Frau besitzt ein Einfamilienhaus in NRW -Frau bewohnt selbst das Erdgeschoss -Ehemann ist 2007 verstorben, Frau war Alleinerbin des Hauses -1 Tochter und 1 Sohn sind vorhanden -Sohn bewohnt seit ca. 2008 das Obergeschoss des Hauses mietfrei -Hierzu hat er das Obergeschoss ausgebaut, Kosten von ca. 50.000€ hat er getragen -Der Hauswert wurde 2007 auf ca. 350.000€ geschätzt (somit ohne die Aufwertung OG) -Es besteht ein Reparaturstau am Haus, dessen Umfang jedoch nicht ermittelt ist -Das Haus ist mit ca. 80.000€ belastet, die durch die Frau monatlich abgetragen werden -Frau möchte das Haus aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich übertragen -Nach Übertragung kann die o.g. Summe nicht mehr durch die Frau getilgt werden, und muss übertragen werden -Durch die Frau ist eine Übertragung des Hauses an die Tochter angestrebt -Der Sohn soll nach der Übertragung aus dem Haus ausziehen -Nach Übertragung wird die Frau im Haus wohnen bleiben, ein Wohnrecht auf Lebenszeit soll eingeräumt werden -Ein finanzieller Ausgleich an den Sohn soll im Rahmen der Hausübertragung an die Tochter durch diese stattfinden -Das Ziel der Frau ist die Übertragung des Hauses an die Tochter zu einem geringeren als dem tatsächlichen Hauswert, den dann der Sohn erhalten soll -Ziel der Ausgleichszahlung an den Sohn soll sein, dass er nach dem Ableben der Frau keinerlei Folgeansprüche bezüglich der Hausübertragung an die Tochter stellen kann -Eine Einigung innerhalb der Familie (mit dem Sohn) scheint unter diesen Bedingungen nicht erzielbar Fragestellungen: -Wie kann die Frau das Haus an die Tochter übertragen, ohne dass der Sohn (jetzt sowie nach dem Ableben der Frau) rechtliche Ansprüche geltend machen kann? -Welche Möglichkeiten gibt es, die verbleibenden 80.000€ Schuld auf dem Haus bei der Übertragung zu „verrechnen"?