Erbschaftsteuer und Steuerfreibetrag
vom 24.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Dementsprechend gehören – außer dem Sparguthaben der Eltern – diese beiden Häuser (Elternhaus und unser Haus) zur Erbmasse.