. - Die Eltern von Frau X überschrieben dem Sohn von Frau X, also deren Enkel, ein Haus in einer Mittelgroßen Stadt (unter Nutzungsvorbehalt, keine Verfügung durch den Sohn). - Der letzte Elternteil von Frau X verstarb im April 2023 - Die Eltern enterbten die Tochter Frau X im Testament und gaben deren Schulden in Höhe von ca. 40.000 € dort an. - Der Kontakt mit dem Enkel, also Sohn von Frau X, ist zerrüttet und feindselig Frau X beauftragte einen Anwalt zur Durchsetzung ihres Pflichtteilergänzungsanspruchs bzw. Pflichtteils. - Der Anwalt ist nicht erreichbar. - Der Anwalt lässt sich verleugnen. - Der Anwalt erreichte die Erstellung des notariellen Vermögensverzeichnisses. ... Ein reelles Erbe ist also ausschließlich aus dem Pflichtteilergänzungsanspruch nach BGB2325 zu erwarten. - Der Anwalt antwortet nicht auf Einschreiben mit der Fragestellung, wie es nach erfolgter Zusendung des unzureichenden Vermögensverzeichnisses weitergeht. - Der Anwalt antwortet nicht auf Einschreiben mit der Fragestellung wann er Klage einreicht. - Der Anwalt antwortet nicht auf Fristsetzung mit der Bitte seiner Klientin das weitere Vorgehen zu erläutern.