Erbrecht Schenkung wegen späterer Pflegebedürftigkeit
vom 14.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich bin geschieden und habe (nur) eine volljährige Tochter, der ich alles vererben möchte. ... Macht es Sinn, auch im Hinblick auf eventuelle Eigenleistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit, einen Teil des Erbes bereits jetzt z.B. in Form einer Schenkung an meine Tochter zu übertragen? Kämen in diesem Fall auf meine Tochter irgendwelche Kosten zu?