Sehr geehrte Damen und Herren, ich Frage bezüglich meiner Mutter um Rat .Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:Von meiner Mutter ist der Mann verstorben, haben beide zusammen in einer Wohnung gelebt .Mit primär seiner Einrichtung.Meine Mutter lebt nun seit Februar diesen Jahres bei mir ,da Sie das Erbe ausgeschlagen hat und der Rest der Familie auch (hohe Verschuldung).Nun ist es so das Sie die Wohnung behalten muss ,da Sie ansonsten Obdachlos wäre.Vorher standen beide im Mietvertrag und der Vermieter hat ihr gesagt das der Mietvertrag nun über Sie allein weiterläuft.Das Nachlassgericht antwortet leider auf keine ihrer Fragen.Wer bestellt einen Nachlasspfleger ?Wie kann Sie die Wohnung weiter nutzen ohne das Sie das Erbe antritt .Lt . gängiger Recherchen, haben wir nämlich gehört das Sie die Wohnung im Nachlassv erfahren eigentlich gar nicht betreten dürfte.Zudem dann ja auch keine Möbel rücken darf oder seine Kleidung aus dem Schrank räumen darf .Es war vor seinem Tod eine Trennung angedacht, sodass schon eine kurze Trennungsphase eingetreten ist.Sodass ihr Mann verwahrlost war und die Wohnung mit Hausrat zugestellt ist (In jedem Raum ist etwas von ihm).Sodass man allenfalls gemeinsam genutzte Möbel nutzen könnte,jedoch nicht würdevoll wohnen kann.Meine Mutter braucht nun dringend eine Lösung ,da Sie nicht weiß wie Sie während des Nachlassverfahrens ihre Mietvertaglichenrechte und Pflichten wahrnehmen kann . Zudem löse ich meine Wohnung selbst auf und kann Sie nicht weiter beherbergen.Auf den Punkt gebracht möchten wir gerne wissen ob meine Mutter in die Wohnung darf und wie Sie sich verhalten muss während des Nachlassverfahrens, ohne das Erbe anzutreten.An wehn muss man sich wenden, um einen Nachlasspfleger zu bekommen ?.