Insolvenz) was habe ich nach meiner Wiedereingliederung zu erwarten -unter Berücksichtigung meines amstärzlichen Attestes,wonach ich aus gesundheitl. gründen nicht mehr nach Langenfeld arbeiten kann. muß man mich in Korschenbroich halten,oder kann man mich nach Langenfeld zurückschicken,mit der Gefahr,wieder ernsthaft zu erkranken bzw. zu verunglücken. frage zu kurzarbeit & Resturlaub: generell stehen mir aus 2014 noch 30tage +5 tage Urlaub zu - müßte ich diese vor der kurzarbeit nehmen ..habe noch keine kurzarbeitserklärung unterschrieben,da ich mich z.Zt. noch in der Wiedereingliederung befinde. worauf muß ich nach der Wiedereingliederung achten,was darf ich unterschreiben?