Arbeitnehmerüberlassung bei Einsatz ausländischer Freelancer im Remote-Modell
vom 20.5.2025
für 111 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne eine rechtliche Sachverhalt zum Thema mögliche Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) klären lassen. ... Zum Sachverhalt im Detail: * Die Freelancer arbeiten ausschließlich remote aus dem Ausland. * Sie setzen eigene Arbeitsmittel (Hardware, Tools, Internet, Arbeitstätte etc.) ein. * Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis, die Abrechnung gegenüber dem Kunden ist ebenfalls stundenbasiert. * Die Freelancer unsere firmeninterne E-Mail-Domain. * Die Freelancer haben eine klar getrennte Leistung von internen Mitarbeiter und sind dort keiner Weisung unterstellt. * Sie nehmen mit Kunden an Meetings teil (z. ... (insbesondere Lohn und Sozialversicherung, da Person im Ausland ist) Sind diese Risiken auf den Zeitraum ab Gültigkeit der Weisung beschränkt?