Guten Tag, ich habe eine kurze Nachfrage bezüglich der Kündigungsfrist von befristeten Arbeitsverträgen auf Grundlage des TV-Ärzte/VKA. ... Weitere einschränkende Passagen sind bezüglich einer Kündigung nicht vermerkt. Liege ich somit richtig in der Annahme, dass meine Kündigungsfrist bei Beschäftigungsdauer von mehr als 2, jedoch weniger als 3 Jahren, auf 3 Monate zum Quartalsende, sprich jeweils zum 31.12., 31.3., 30.6. und 30.9., festgelegt ist und das der §35 somit für meine Kündigungsfrist hinfällig ist, da dieser nur für unbefristete Verträge gilt?