Geheimnisverrat früherer Mitarbeiter
vom 10.4.2019
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Arbeitsvertrag: § 8 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. ... Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen.