Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Derzeit befinde ich mich mit meinem Arbeitgeber im Austausch zum Thema Elternzeit und Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Der ursprüngliche Plan war es, zeitgleich mit der Mitteilung der Elternzeit für drei Jahre einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ab dem zweiten Geburtstag meines Kindes mit 15 h je Woche zu stellen. ... b. mein Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur aus „dringenden betrieblichen Gründen" nach § 15 Abs. 7 Nr. 4 BEEG ablehnen kann, aber nicht aus rein „betrieblichen Gründen"?