Muss eine Aufrechnung begründet werden?
vom 10.12.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich habe eine Zahlungsklage von 1200 EUR erhoben. Der Beklagte hat widersprochen und hat Aufrechnung von mehreren Beträgen geltend gemacht, die weit über die 1200 EUR hinausgehen. Meine Frage: Muss der Beklagte die Beträge, die er aufrechnen will, auch begründen, oder kann er diese "einfach mal so" vorbringen? Denn genau diese Beträge hat er in einem andern Verfahren gegen mich vermieden einzu ...