Zahnarzt-Praxismietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Unsere 40jährige Praxis werden wir am 31.01.2015 aufgeben. Im ersten von 3 Mietverträgen von 1972 steht in einem extra zugefügtem § : Nach Ablauf des Mietverhältnisses werden die Räume in ordnungsgemässem Zustand ohne bauliche Veränderungen als Zahnarztpraxis wieder übergeben. Wenn der Normalvorgang die Rückgabe leerer Räume vorsieht, so meine ich, dass der extra eingefügte § eine abweichen ...